| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz & Landeswahlversammlung BTW21 - 22.08.2020 | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 9. Haushalt / Finanzen | 
| Antragsteller*in: | Rechnungsprüfer*innen (dort beschlossen am: 10.07.2020) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 22.08.2020, 15:57 | 
H1: Rechnungsprüfungsbericht 2017/2018
Antragstext
Bericht über die Rechnungsprüfung des Landesverbandes M-V 2017 und 2018
Ort: LGSt
Zeit: 10. Juli 2020
Die Rechnungsprüfer haben die Rechnungsprüfung für die Jahre 2017 und 2018 
deutlich anders gestaltet, als in den Vorjahren. Neben der Prüfung der 
Buchhaltung stand eine Evaluierung der Landesgeschäftsstelle. Zu dieser 
Evaluierung erarbeiteten die Rechnungsprüfer einen Fragenkatalog, der folgende 
Komplexe betraf: (1) bestehende Verträge und deren regelmäßige Überprüfung, (2) 
Zusammenarbeit des Landesvorstandes mit der Landesgeschäftsstelle, (3) Praxis 
der Ausgabenberechtigung und Ausgabenkontrolle, (4) Erstattungsordnung, 
Reiskosten und Spesen, (5) Geld- und Verzichtspenden, (6) Inventarisierung der 
Vermögensgegenstände, (7) Buchhaltung des LV, (8) Anzahl der Bankkonten und 
Absicherung der Bankkonten und (9) Sicherung der Finanzbelege des LV.
Der Fragenkatalog der Rechnungsprüfer wurde vor der Rechnungsprüfung durch die 
Finanzreferentin des LV gründlich bearbeitet und umfassend beantwortet. Auf 
dieser Grundlage und nach Vorlage dazugehöriger Dokumente stellen wir fest, dass 
die Landesgeschäftsstelle sehr professionell arbeitet, dass die Beschlüsse und 
die Praxis des Landesverbandes erkennen lassen, dass dem Landesvorstand an 
zufriedenen Mitarbeitern, an ihrer Entwicklung, Weiterbildung und sozialen 
Absicherung gelegen ist, dass im Geschäftsbetrieb Tarife und Verträge regelmäßig 
überprüft werden und dass die technische Ausstattung der Landesgeschäftsstelle 
regelmäßig und in geeigneter Weise modernisiert wird.
Damit kann der Landesgeschäftsstelle attestiert werden, dass sie umfassend und 
sehr gut auf das Wahljahr 2021 vorbereitet ist. Zu ergänzen sind diese 
Regelungen natürlich durch besondere Vorkehrungen für den Wahlkampf, z.B. 
Aufstockung des Personals, also zusätzliche Mitarbeiter oder aufgestockte 
Wochenarbeitszeit.
Unabhängig vom Wahlkampfjahr wäre es wünschenswert, wenn (1) alle Angestellten 
der LGSt. in vollem Umfang an den Maßnahmen zur betrieblichen Altersvorsorge 
teilnähmen und wenn (2) auch die Personalbuchhaltung – nach Weiterqualifizierung 
und Stundenausgleich – in der LGSt. stattfände.
Die Buchhaltung des Landesverbandes wird bekanntlich durch den Wirtschaftsprüfer 
der Gesamtpartei (VRT) einmal im Jahr komplett geprüft, um schließlich dem 
Präsidenten des Deutschen Bundestages einen entsprechenden geprüften Bericht 
vorlegen zu können, wie es das Parteiengesetz vorsieht. Somit hat die (interne) 
Rechnungsprüfung des Landesverbandes lediglich die Aufgabe, den Delegierten der 
bzw. einer LDK einen Prüfungsbericht darüber vorzulegen, wie der Landesvorstand 
mit dem Vermögen und den Einnahmen des LV umgeht. Im günstigen Fall wird die 
Entlastung des Landesvorstandes von seiner finanziellen Verantwortung für seine 
Wahlperiode empfohlen.
Im vorliegenden Fall trafen die Rechnungsprüfer auf von Landesvorstand und 
Landesgeschäftsstelle nicht verschuldete Schwierigkeiten. Auf Grund eines 
Wassereinbruches waren die Finanzbelege für 2018 starker Feuchtigkeit 
ausgeliefert, konnten aber hinreichend getrocknet werden; es wurde als 
Stichprobe das letzte Quartal 2018 geprüft. Die Belege für 2017 galten zunächst 
als vom Wassereinbruch nicht betroffen, stellten sich aber schließlich als 
deutlich stärker in Mitleidenschaft gezogen heraus. Eine Prüfung der Unterlagen 
zum Jahr 2017 war letztlich auf Grund starken Schimmelbefalls kaum möglich, der 
Aufwand, die Belege zu reinigen oder Ersatz zu beschaffen, wäre – vor allem vor 
dem Hintergrund der bereits erfolgten Prüfung durch VRT – nicht vertretbar 
gewesen. Die Rechnungsprüfer ziehen daraus zwei Schlussfolgerungen: Zum einen 
nehmen sie sich vor, die Prüfung deutlich früher durchzuführen. Zum anderen 
empfehlen sie der Landesgeschäftsstelle nachdrücklich, die Finanzbelege im 
laufenden Buchungsvorgang zu digitalisieren. Damit wird Sicherheit geschaffen, 
der Aufwand ist, wenn die Digitalisierung im laufenden Prozess vonstattengeht, 
überschaubar. (Wenn das Einscannen hingegen erst nach Abschluss des 
Haushaltsjahres erfolgte, wäre – psychologisch gesehen – der Aufwand deutlich 
größer.)
Eine große Fehlerquelle stellen die Reisekostenabrechnungen dar. Das liegt 
daran, dass hier nicht zwei professionelle Buchhaltungen miteinander in Kontakt 
treten, sondern dass viele Einzelpersonen ihre (berechtigten) Ansprüche 
anmelden. Während aber in Zeiten, in denen die RK-Formulare fast nur in 
Papierform verteilt worden sind, die Erstattungsordnung sozusagen als 
Ausfüllhinweis auf der Rückseite des Formulars einsehbar war, muss nun immer 
wieder auf die Erstattungsordnung hingewiesen werden. Hier sind vor allem die 
Kreisverbände gefragt, die ihre Mitglieder, insbesondere Kreisvorstände, LAG- 
und BAG-Delegierte, aber auch LDK- und BDK-Delegierte entsprechend informieren 
sollten.
Einige Anmerkungen im Detail:
1. Für die Prüfung der RK-Abrechnungen muss zwingend der Zweck der Reise 
angegeben sein.
2. Es ist darüber hinaus sinnvoll, das Formular um einen Punkt zu ergänzen. 
Neben der Frage nach der Reiseroute und der Reisezeit (Beginn/Ende) sollte auch 
die Frage gestellt werden, wann der eigentliche Reisezweck (das 
„Dienstgeschäft“) absolviert wurde.
3. Reisekosten können nur von qua Amt (z.B. Mitglied des Gremiums XYZ) oder 
durch besonderen Beschluss ermächtigten Mitgliedern abgerechnet werden. So kann 
z.B. ein Mitglied die Fahrt zu seiner Mitgliederversammlung nicht abrechnen.
4. Autofahrten sind nur dann abzurechnen und erstattungsfähig, wenn die Fahrt 
tatsächlich mit dem Auto durchgeführt wurde. Die vorliegenden Abrechnungen des 
Jahres 2018 lassen erkennen, dass entweder zu viel Auto gefahren wurde oder 
Bahnfahrten als Autofahrten abgerechnet wurden. Insbesondere die Diskussionen um 
Parteienfinanzierung und Parteispenden der jüngsten Zeit sollten alle Mitglieder 
hinreichend sensibilisiert haben, korrekte Abrechnungen vorzulegen.
Eine Anmerkung zum Verhältnis zwischen Landesvorstandsbeschlüssen und Haushalt: 
Trifft der Landesvorstand Beschlüsse innerhalb des verabschiedeten Haushaltes 
über durchzuführende Kampagnen, so ist es von Vorteil, in einer späteren 
Vorstandssitzung die Kampagne im Sinne einer Beschlusskontrolle noch einmal zu 
behandeln. Die Einhaltung des zur Verfügung gestellten Budgets kann dadurch 
offen gelegt und überprüft werden. Im Rahmen der Erstellung des 
Rechenschaftsberichts des Landesvorstandes kann dann auf diese Unterlage 
zurückgegriffen werden.
Ein weiteres Thema: Vergaben. Sind für einen Vertrag, einen Rahmenvertrag oder 
eine größere Anschaffung Auftragserteilungen vorgesehen, so sind die Kriterien, 
die Vorgänge und die Vergaben selbst in geeigneter Weise zu dokumentieren. 
Insbesondere sind die Einholung verschiedener Angebote und die Abwägung bei 
Entscheidung zwischen den Angeboten darzustellen. Dazu bietet sich abschließend 
die Erstellung eines Vergabevermerks an, der mit den Angeboten und der 
Zuschlagerteilung an einem gemeinsamen Ort (physisch oder virtuell) aufbewahrt 
wird.
Abschließend zur Buchführung. Anhand der Stichproben ist deutlich geworden, dass 
die gewählte Unterteilung in Unterkonten nachvollziehbar und zweckmäßig, die 
Zuordnung der einzelnen Positionen zu den Unterkonten in allen Fällen ebenfalls 
nachvollziehbar und logisch ist. Es konnten keine Verstöße gegen die Grundsätze 
ordnungsgemäßer Buchführung gefunden werden.
Der Landesdelegiertenkonferenz wird empfohlen, die im Berichtszeitraum 
amtierenden Landesvorstände für die Kalenderjahre 2017 und 2018 zu entlasten.
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